Versionsgeschichte

Versionierungsrichtlinie

Die Versionsnummer von ARGUS folgt drei Stufen.

Eine veröffentlichte Analyse muss stets die vollständige Versionsnummer angeben, unter der sie erstellt wurde. Diese Richtlinie gilt ab V4.0.0 und wird nicht rückwirkend angewandt: Frühere Einträge bleiben so erhalten, wie sie veröffentlicht wurden.

V5.0.0 — August 2026

Warum eine Hauptversion. Diese Version war als V4.1.0 vorbereitet worden, also als Ergänzung von Tests, die die unter der vorherigen Version gefällten Urteile unverändert lassen sollte. Das ist sie nicht. Mehrere Änderungen führen dazu, dass eine unter V4.0.0 erstellte Analyse nicht mehr mit einer unter dieser Version erstellten Analyse vergleichbar ist; genau dies ist das oben erklärte Kriterium einer Hauptversion.

Hinzu kommt eine Änderung des Gesamtverfahrens: Sobald die Relevanz nicht stark ist, geht der Analyse ein obligatorischer Stopp voraus, der einen Umfang zur Validierung vorlegt, während V4.0.0 die unmittelbare Fortsetzung erlaubte. Bei einem Korpus wird dieser Stopp zu einer einmaligen Validierung vor dem ersten Text. Starke Relevanz löst keinen Stopp aus, doch die Umfangsentscheidung bleibt zu begründen.

Schritt 0 und Relevanz

Externe Überprüfung und Quellen

Abwesenheiten, Anhänge und Korpus

Ausführungskohärenz

Überarbeitungen der letzten Lektüre

Letzte Überarbeitungen zur Ausführbarkeit

Endgültige Konvergenz und Ausführungstests

Widerspruchsverfahren und Redaktion

Überarbeitungen aus dem ersten realen Integrationstest — RC10

Überarbeitungen aus dem zweiten realen Integrationstest — RC11

V4.0.0 — Juli 2026

V3.0.1 — Juli 2026

V3.0.0 — Juli 2026

V2.3.1 — Juli 2026

V2.3.0 — Juni 2026

V2.2.0 — Juni 2026

V2.1.4 — Juni 2026

V2.1.3 — Juni 2026

V2.1.2 — Juni 2026

V2.1.1 — Juni 2026

V2.1.0 — Juni 2026

V2.0.0 — Juni 2026

V1.1.4 — Juni 2026

V1.1.3 — Juni 2026

V1.1.2 — Juni 2026

V1.1.1 — Juni 2026

V1.1 — Juni 2026

V1.0 — Juni 2026